![]() |
Wohnsitz Anmelden in RüsselsheimStadtbüro Dicker Busch II |
![]() |
Sie möchten in Rüsselsheim beim Stadtbüro Dicker Busch II Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Rüsselsheim gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Stadtbüro Dicker Busch II anmelden.
Bundesland Hessen Anschrift: Stadtbüro Dicker Busch II Telefon: 06142 / 83-29 00 Fax: Email: stadtbuero@ruesselsheim.de Webseite: ruesselsheim.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Rüsselsheim umgezogen? Sie sind nach Rüsselsheim umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Stadtbüro Dicker Busch II anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Rüsselsheim ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Stadtbüro Dicker Busch II muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Rüsselsheim erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
|