Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Barth

Bürgeramt in Barth

Wohnsitz Anmelden in Barth

Sie möchten in Barth beim Bürgeramt in Barth Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Barth gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Barth anmelden.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgeramt in Barth
Teergang 2
18356 Barth
Deutschland

Telefon:

038231-37130

Fax:

038231 - 37-154

Email:

huebner@amt-barth.de

Webseite:

amt-barth.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Barth umgezogen?

Sie sind nach Barth umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Barth anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Barth ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Barth muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Barth erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Barth - Weitere informationen

Bürgeramt in Barth kann entweder per Telefon 038231-37130 oder per E-Mail huebner@amt-barth.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: amt-barth.de



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