Wohnsitz Anmelden in NeuenkirchenBürgeramt in Neuenkirchen |
Sie möchten in Neuenkirchen beim Bürgeramt in Neuenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Neuenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen anmelden.
Bundesland Niedersachsen Anschrift: Bürgeramt in Neuenkirchen Telefon: 05195/940-0 Fax: 05195/940-40 Email: rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de Webseite: gemeinde-neuenkirchen.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Neuenkirchen umgezogen? Sie sind nach Neuenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Neuenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Neuenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Neuenkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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