Wohnsitz Anmelden in Osterholz-ScharmbeckBürgeramt in Osterholz-Scharmbeck |
Sie möchten in Osterholz-Scharmbeck beim Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Osterholz-Scharmbeck gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck anmelden.
Bundesland Niedersachsen Anschrift: Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck Telefon: 0 47 91/ 17 - 333 Fax: 0 47 91/ 17 - 4 43 33 Email: service@osterholz-scharmbeck.de Webseite: osterholz-scharmbeck.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Osterholz-Scharmbeck umgezogen? Sie sind nach Osterholz-Scharmbeck umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Osterholz-Scharmbeck ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Osterholz-Scharmbeck muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Osterholz-Scharmbeck erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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