Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Neuenkirchen-Vörden

Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden

Wohnsitz Anmelden in Neuenkirchen-Vörden

Sie möchten in Neuenkirchen-Vörden beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Neuenkirchen-Vörden gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden anmelden.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Deutschland

Telefon:

05493 : 9871-50

Fax:

Email:

Webseite:

neuenkirchen-voerden.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Neuenkirchen-Vörden umgezogen?

Sie sind nach Neuenkirchen-Vörden umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Neuenkirchen-Vörden ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Neuenkirchen-Vörden erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Neuenkirchen-Vörden - Weitere informationen

Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden kann entweder per Telefon 05493 : 9871-50 oder per E-Mail kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: neuenkirchen-voerden.de



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