Wohnsitz Anmelden in Neuenkirchen-VördenBürgeramt in Neuenkirchen-Vörden |
Sie möchten in Neuenkirchen-Vörden beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Neuenkirchen-Vörden gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden anmelden.
Bundesland Niedersachsen Anschrift: Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden Telefon: 05493 : 9871-50 Fax: Email: Webseite: neuenkirchen-voerden.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Neuenkirchen-Vörden umgezogen? Sie sind nach Neuenkirchen-Vörden umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Neuenkirchen-Vörden ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Neuenkirchen-Vörden erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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