Wohnsitz Anmelden in Oer-ErkenschwickBürgeramt in Oer-Erkenschwick |
Sie möchten in Oer-Erkenschwick beim Bürgeramt in Oer-Erkenschwick Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Oer-Erkenschwick gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Oer-Erkenschwick anmelden.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Oer-Erkenschwick Telefon: 02368/691 -264 Fax: 02368/691-298 Email: Buergerbuero@Oer-Erkenschwick.de Webseite: Oer-Erkenschwick.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Oer-Erkenschwick umgezogen? Sie sind nach Oer-Erkenschwick umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Oer-Erkenschwick anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Oer-Erkenschwick ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Oer-Erkenschwick muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Oer-Erkenschwick erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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