Wohnsitz Anmelden in Neukirchen-VluynBürgeramt in Neukirchen-Vluyn |
Sie möchten in Neukirchen-Vluyn beim Bürgeramt in Neukirchen-Vluyn Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Neukirchen-Vluyn gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neukirchen-Vluyn anmelden.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Neukirchen-Vluyn Telefon: 02845 - 391-291 Fax: 02845 - 391-100 Email: info@neukirchen-vluyn.de Webseite: neukirchen-vluyn.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Neukirchen-Vluyn umgezogen? Sie sind nach Neukirchen-Vluyn umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Neukirchen-Vluyn anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Neukirchen-Vluyn ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Neukirchen-Vluyn muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Neukirchen-Vluyn erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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