Wohnsitz Anmelden in HorstmarBürgeramt in Horstmar |
Sie möchten in Horstmar beim Bürgeramt in Horstmar Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Horstmar gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Horstmar anmelden.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Horstmar Telefon: 02558 / 79-0 Fax: 02558 / 79-31 Email: stadt@horstmar.de Webseite: horstmar.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Horstmar umgezogen? Sie sind nach Horstmar umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Horstmar anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Horstmar ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Horstmar muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Horstmar erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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