Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Horstmar

Bürgeramt in Horstmar

Wohnsitz Anmelden in Horstmar

Sie möchten in Horstmar beim Bürgeramt in Horstmar Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Horstmar gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Horstmar anmelden.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar
Deutschland

Telefon:

02558 / 79-0

Fax:

02558 / 79-31

Email:

stadt@horstmar.de

Webseite:

horstmar.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Horstmar umgezogen?

Sie sind nach Horstmar umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Horstmar anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Horstmar ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Horstmar muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Horstmar erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Horstmar - Weitere informationen

Bürgeramt in Horstmar kann entweder per Telefon 02558 / 79-0 oder per E-Mail stadt@horstmar.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: horstmar.de



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