Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Geilenkirchen

Bürgeramt in Geilenkirchen

Wohnsitz Anmelden in Geilenkirchen

Sie möchten in Geilenkirchen beim Bürgeramt in Geilenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Geilenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Geilenkirchen anmelden.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Deutschland

Telefon:

02451/629 933

Fax:

02451/629 929

Email:

buergerbuero@geilenkirchen.de

Webseite:

geilenkirchen.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Geilenkirchen umgezogen?

Sie sind nach Geilenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Geilenkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Geilenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Geilenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Geilenkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Geilenkirchen - Weitere informationen

Bürgeramt in Geilenkirchen kann entweder per Telefon 02451/629 933 oder per E-Mail buergerbuero@geilenkirchen.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: geilenkirchen.de



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