Wohnsitz Anmelden in GeilenkirchenBürgeramt in Geilenkirchen |
Sie möchten in Geilenkirchen beim Bürgeramt in Geilenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Geilenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Geilenkirchen anmelden.
Bundesland Nordrhein-Westfalen Anschrift: Bürgeramt in Geilenkirchen Telefon: 02451/629 933 Fax: 02451/629 929 Email: buergerbuero@geilenkirchen.de Webseite: geilenkirchen.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Geilenkirchen umgezogen? Sie sind nach Geilenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Geilenkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Geilenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Geilenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Geilenkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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