Wohnsitz Anmelden in Bingen am RheinBürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein |
Sie möchten in Bingen am Rhein beim Bürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Bingen am Rhein gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein anmelden.
Bundesland Rheinland-Pfalz Anschrift: Bürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein Telefon: 06721 304 0 bzw. 06721 304 224 Fax: 06721 304 244 Email: verwaltung@vgrn.de Webseite: vgrn.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Bingen am Rhein umgezogen? Sie sind nach Bingen am Rhein umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Bingen am Rhein ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Bingen am Rhein erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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