Wohnsitz Anmelden in KirchenBürgeramt in Kirchen |
Sie möchten in Kirchen beim Bürgeramt in Kirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirchen anmelden.
Bundesland Rheinland-Pfalz Anschrift: Bürgeramt in Kirchen Telefon: 0 27 41/ 6 88-800 Fax: 0 27 41/ 6 88-255 Email: Webseite: Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Kirchen umgezogen? Sie sind nach Kirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Kirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Kirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Kirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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