Wohnsitz Anmelden in AltenkirchenBürgeramt in Altenkirchen |
Sie möchten in Altenkirchen beim Bürgeramt in Altenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Altenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Altenkirchen anmelden.
Bundesland Rheinland-Pfalz Anschrift: Bürgeramt in Altenkirchen Telefon: 02681/85-226 Fax: Email: buergerbuero@vg-altenkirchen.de Webseite: vg-altenkirchen.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Altenkirchen umgezogen? Sie sind nach Altenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Altenkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Altenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgeramt in Altenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Altenkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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