Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Altenkirchen

Bürgeramt in Altenkirchen

Wohnsitz Anmelden in Altenkirchen

Sie möchten in Altenkirchen beim Bürgeramt in Altenkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Altenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Altenkirchen anmelden.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Altenkirchen
Rathausstr. 13
57610 Altenkirchen
Deutschland

Telefon:

02681/85-226

Fax:

Email:

buergerbuero@vg-altenkirchen.de

Webseite:

vg-altenkirchen.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Altenkirchen umgezogen?

Sie sind nach Altenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt in Altenkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Altenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Bürgeramt in Altenkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Altenkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Altenkirchen - Weitere informationen

Bürgeramt in Altenkirchen kann entweder per Telefon 02681/85-226 oder per E-Mail buergerbuero@vg-altenkirchen.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: vg-altenkirchen.de



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