Wohnsitz Anmelden in MeßkirchBürgerbüro in Meßkirch |
Sie möchten in Meßkirch beim Bürgerbüro in Meßkirch Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Meßkirch gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Meßkirch anmelden.
Bundesland Baden-Württemberg Anschrift: Bürgerbüro in Meßkirch Telefon: 0 75 75 / 206-21 Fax: 0 75 75 / 206-51 Email: info@messkirch.de Webseite: messkirch.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Meßkirch umgezogen? Sie sind nach Meßkirch umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Meßkirch anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Meßkirch ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Meßkirch muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Meßkirch erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
|