Wohnsitz Anmelden in SchönkirchenGemeindebüro Schönkirchen |
Sie möchten in Schönkirchen beim Gemeindebüro Schönkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schönkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Gemeindebüro Schönkirchen anmelden.
Bundesland Schleswig-Holstein Anschrift: Gemeindebüro Schönkirchen Telefon: 04348 / 709 0 Fax: 04348 / 709 640 Email: info@amt-schrevenborn.de Webseite: amt-schrevenborn.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Schönkirchen umgezogen? Sie sind nach Schönkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Gemeindebüro Schönkirchen anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Schönkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Gemeindebüro Schönkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schönkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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