Wohnsitz Anmelden

Wohnsitz Anmelden in Schönkirchen

Gemeindebüro Schönkirchen

Wohnsitz Anmelden in Schönkirchen

Sie möchten in Schönkirchen beim Gemeindebüro Schönkirchen Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schönkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Gemeindebüro Schönkirchen anmelden.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Gemeindebüro Schönkirchen
Mühlenstraße 48
24232 Schönkirchen
Deutschland

Telefon:

04348 / 709 0

Fax:

04348 / 709 640

Email:

info@amt-schrevenborn.de

Webseite:

amt-schrevenborn.de

Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt

Nach Schönkirchen umgezogen?

Sie sind nach Schönkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Gemeindebüro Schönkirchen anmelden.

Anmeldung

Für die Anmeldung in Schönkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.

Die Anmeldung beim Gemeindebüro Schönkirchen muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schönkirchen erfolgt sein.

Bußgeld

Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen.

Termin

Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Wohnsitz anmelden in Schönkirchen - Weitere informationen

Gemeindebüro Schönkirchen kann entweder per Telefon 04348 / 709 0 oder per E-Mail info@amt-schrevenborn.de kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: amt-schrevenborn.de



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