Wohnsitz Anmelden in KaltenkirchenEinwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land |
Sie möchten in Kaltenkirchen beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Kaltenkirchen gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land anmelden.
Bundesland Schleswig-Holstein Anschrift: Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land Telefon: 04191/5009-26 Fax: 0431/9886 6109 26 Email: Webseite: Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Kaltenkirchen umgezogen? Sie sind nach Kaltenkirchen umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Kaltenkirchen ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des Amtes Kaltenkirchen-Land muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Kaltenkirchen erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
|