Wohnsitz Anmelden in SchweinaEinwohnermeldeamt in Schweina |
Sie möchten in Schweina beim Einwohnermeldeamt in Schweina Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Schweina gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Schweina anmelden.
Bundesland Thüringen Anschrift: Einwohnermeldeamt in Schweina Telefon: 036961 / 362-22 Fax: 036961 / 362 - 20 Email: poststelle @ gv-schweina.de Webseite: gv-schweina.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Schweina umgezogen? Sie sind nach Schweina umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Schweina anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Schweina ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Schweina muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Schweina erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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