Wohnsitz Anmelden in LenzkirchBürgerbüro in Lenzkirch |
Sie möchten in Lenzkirch beim Bürgerbüro in Lenzkirch Ihren Wohnsitz anmelden? Sie sind nach Lenzkirch gezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Lenzkirch anmelden.
Bundesland Baden-Württemberg Anschrift: Bürgerbüro in Lenzkirch Telefon: 0 76 53- 6 84-43 Fax: 0 76 53- 684 - 22 Email: s.brugger@lenzkirch.de Webseite: lenzkirch.de Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt Nach Lenzkirch umgezogen? Sie sind nach Lenzkirch umgezogen. Dann müssen Sie und alle weiteren Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben, den neuen Wohnsitz beim Bürgerbüro in Lenzkirch anmelden. Anmeldung Für die Anmeldung in Lenzkirch ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Die Anmeldung beim Bürgerbüro in Lenzkirch muss nach dem Meldegesetz innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung in Lenzkirch erfolgt sein. Bußgeld Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Termin Um Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
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