Kinderfreibetrag beantragen in Schleswig Holstein
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.
Wenn Sie einen Kinderfreibetrag beanspruchen möchten, können Sie diesen beim zuständigen Finanzamt an Ihrem Wohnsitz beantragen.
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